Sie können Polizeivollzugsbeamtin bzw. Polizeivollzugsbeamter des Landes Brandenburg werden, wenn Sie:
Die Körpergröße sollte bei Bewerbern 170 cm und bei Bewerberinnen 165 cm nicht unterschreiten. In das Beamtenverhältnis darf nur berufen werden, wer Deutscher im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes oder sonstiger Unionsbürger ist. Das Ministerium des Innern kann für eine/n Bewerber/in Ausnahmen zulassen, wenn ein dringendes dienstliches Bedürfnis besteht, sie/ihn als Beamtin/en zu gewinnen.
Alle Bewerber/innen sollen über gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift verfügen.
1) Für "Soldaten auf Zeit" der Bundeswehr, deren Dienstzeit für einen Zeitraum von zwölf oder mehr Jahren festgesetzt worden ist, gilt [gemäß § 7(2) Soldatenversorgungsgesetz] die in den Einstellungsvoraussetzungen genannte Höchstaltersgrenze nicht, wenn die Bewerbung vor Ablauf von sechs Monaten nach Beendigung des Wehrdienstverhältnisses oder der Fachausbildung erfolgt. Sie dürfen somit am Tage der Einstellung für den mittleren Polizeivollzugsdienst älter als 25 Jahre und für den gehobenen Polizeivollzugsdienst älter als 31 Jahre sein. Sonderregelungen für die Durchführung und Bewertung des Auswahlverfahrens gibt es nicht.
2) Das Ministerium des Innern kann im Einvernehmen mit dem Ministerium der Finanzen Ausnahmen zulassen.
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Quelle: Internetangebot der Polizei Brandenburg (Stand: 14.11.2007)
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