Einstellungsvoraussetzungen bei der Bayerischen Polizei
Montag, den 12. November 2007 um 21:01 Uhr
Geschrieben von: Norbert Graup
Bei der Bayerischen Polizei gibt es drei Möglichkeiten für den Einstieg in den Polizeidienst
Mittlerer Dienst
- Deutsche Staatsangehörigkeit (Ausnahmen möglich)
- Mindestgröße 165 cm
- Alter 17 - 25 Jahre (am Einstellungstag), Ausnahmen nur bei Höchstaltersgrenze möglich
- Sonderprogramm München (nur mittlerer Dienst) Alter 24 - 34 Jahre
- gesundheitliche Eignung
- geordnete wirtschaftliche Verhältnisse und guter Ruf
- erfolgreiche Einstellungsprüfung
Schulische Voraussetzungen:
- Qualifizierender Hauptschulabschluss (Quali) und eine abgeschlossene Berufsausbildung oder (in Bayern anerkannter) mittlerer Bildungsabschluss
- Mittlere Reife oder (in Bayern anerkannter) qualifizierter beruflicher Bildungsabschluss (Quabi) oder
- in Bayern anerkannter mittlerer Schulabschluss der Berufsschule/Berufsfachschule oder
- in Bayern anerkanntes Fachabitur/Abitur
Sonderprogramm München
Achtung: Einsatz nur im Bereich des Polizeipräsidiums München.
Für 24 - 34jährige gibt es zum Einsatz im Bereich des Polizeipräsidiums München ein Sonderprogramm. Ansonsten gelten die Einstellungsvoraussetzungen für den mittleren Dienst (siehe oben).
Wichtig: Es ist nicht möglich sich gleichzeitig für den mittleren Dienst im Sonderprogramm München und den mittleren Dienst (17 - 25 Jahre) zu bewerben!
Gehobener Dienst
- Deutsche Staatsangehörigkeit (Ausnahmen möglich)
- Mindestgröße 165 cm
- Alter 17 - 25 Jahre (am Einstellungstag), Ausnahmen nur bei Höchstaltersgrenze möglich
- Sonderprogramm München (nur mittlerer Dienst) Alter 24 - 34 Jahre
- gesundheitliche Eignung
- geordnete wirtschaftliche Verhältnisse und guter Ruf
- erfolgreiche Einstellungsprüfung
Schulische Voraussetzungen:
- in Bayern anerkannte allgemeine Hochschulreife (Abitur) oder
- in Bayern anerkannte uneingeschränkte Fachhochschulreife (Fachabitur)
Allgemeines
- Alle Einstellungsvoraussetzungen wie Alter, Schulbildung etc. müssen bereits im September des Einstellungsjahres vorliegen.
- Ausnahmen bei derHöchstaltersgrenze möglich, z.B. Bundeswehr, Kindererziehungszeiten, 2. Bildungsweg
- Wenn Sie die Voraussetzungen für den mittleren und den gehobenen Dienst erfüllen, können Sie sich gleichzeitig für beide Laufbahnen bewerben!
Weiterführende Informationen erhalten Sie unter Berufsinfo der Bayerischen Polizei
Quelle: Internetangebot der Bayerischen Polizei (Stand: 22.11.07)