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Einstellungsvoraussetzungen bei der Bayerischen Polizei

Bei der Bayerischen Polizei gibt es drei Möglichkeiten für den Einstieg in den Polizeidienst

Mittlerer Dienst

  • Deutsche Staatsangehörigkeit (Ausnahmen möglich)
  • Mindestgröße 165 cm
  • Alter 17 - 25 Jahre (am Einstellungstag), Ausnahmen nur bei Höchstaltersgrenze möglich
  • Sonderprogramm München (nur mittlerer Dienst) Alter 24 - 34 Jahre
  • gesundheitliche Eignung
  • geordnete wirtschaftliche Verhältnisse und guter Ruf
  • erfolgreiche Einstellungsprüfung
Schulische Voraussetzungen:
  • Qualifizierender Hauptschulabschluss (Quali) und eine abgeschlossene Berufsausbildung oder (in Bayern anerkannter) mittlerer Bildungsabschluss
  • Mittlere Reife oder (in Bayern anerkannter) qualifizierter beruflicher Bildungsabschluss (Quabi) oder
  • in Bayern anerkannter mittlerer Schulabschluss der Berufsschule/Berufsfachschule oder
  • in Bayern anerkanntes Fachabitur/Abitur

Sonderprogramm München

Achtung: Einsatz nur im Bereich des Polizeipräsidiums München.

Für 24 - 34jährige gibt es zum Einsatz im Bereich des Polizeipräsidiums München ein Sonderprogramm. Ansonsten gelten die Einstellungsvoraussetzungen für den mittleren Dienst (siehe oben).

Wichtig: Es ist nicht möglich sich gleichzeitig für den mittleren Dienst im Sonderprogramm München und den mittleren Dienst (17 - 25 Jahre) zu bewerben!

 

Gehobener Dienst

  • Deutsche Staatsangehörigkeit (Ausnahmen möglich)
  • Mindestgröße 165 cm
  • Alter 17 - 25 Jahre (am Einstellungstag), Ausnahmen nur bei Höchstaltersgrenze möglich
  • Sonderprogramm München (nur mittlerer Dienst) Alter 24 - 34 Jahre
  • gesundheitliche Eignung
  • geordnete wirtschaftliche Verhältnisse und guter Ruf
  • erfolgreiche Einstellungsprüfung

Schulische Voraussetzungen:

  • in Bayern anerkannte allgemeine Hochschulreife (Abitur) oder
  • in Bayern anerkannte uneingeschränkte Fachhochschulreife (Fachabitur)

Allgemeines

  • Alle Einstellungsvoraussetzungen wie Alter, Schulbildung etc. müssen bereits im September des Einstellungsjahres vorliegen.
  • Ausnahmen bei derHöchstaltersgrenze möglich, z.B. Bundeswehr, Kindererziehungszeiten, 2. Bildungsweg
  • Wenn Sie die Voraussetzungen für den mittleren und den gehobenen Dienst erfüllen, können Sie sich gleichzeitig für beide Laufbahnen bewerben!

Weiterführende Informationen erhalten Sie unter Berufsinfo der Bayerischen Polizei

Quelle: Internetangebot der Bayerischen Polizei (Stand: 22.11.07)

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