Anmeldung / Registrierung

Einstellungsvoraussetzungen bei der Polizei Hessen

Allgemeine Voraussetzungen:

  • jederzeitiges Eintreten für die freiheitliche demokratische Grundordnung
  • gerichtlich nicht bestraft
  • geordnete wirtschaftliche Verhältnisse
  • Abitur, Fachhochschulreife (FHR) oder einen entsprechenden Bildungsabschluss, Meisterprüfung (§ 63 HochschulG)
  • nach polizeiärztlichem Urteil polizeidiensttauglich (Voranfragen zu gesundheitlichen Voraussetzungen bitte telefonisch an den Polizeiärztlichen Dienst der Hessischen Polizeischule Tel.: 0611 / 9460 196 – keine Mail !)
  • Mindestgröße von 160 cm
  • Höchstalter 34 Jahre am Tage der Einstellung (Ausnahmen für SaZ12).

Die deutsche Staatsbürgerschaft ist nicht erforderlich:

  • für Bewerberinnen und Bewerber aus einem Mitgliedstaat der EU gelten die gleichen Voraussetzungen wie für Deutsche
Bewerberinnen und Bewerber aus anderen Ländern müssen:
  • im Besitz einer gültigen Niederlassungserlaubnis sein
  • mindestens 5 Jahre in Deutschland gelebt haben
  • ihre Heimatsprache sprechen können

Weiterführende Informationen erhalten sie hier

Quelle: Internetangebot der Polizei Hessen (Stand: 17.11.07)

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