Einstellungsvoraussetzungen bei der Polizei Hessen
Mittwoch, den 21. November 2007 um 12:02 Uhr
Geschrieben von: Norbert Graup
Allgemeine Voraussetzungen:
- jederzeitiges Eintreten für die freiheitliche demokratische Grundordnung
- gerichtlich nicht bestraft
- geordnete wirtschaftliche Verhältnisse
- Abitur, Fachhochschulreife (FHR) oder einen entsprechenden Bildungsabschluss, Meisterprüfung (§ 63 HochschulG)
- nach polizeiärztlichem Urteil polizeidiensttauglich (Voranfragen zu gesundheitlichen Voraussetzungen bitte telefonisch an den Polizeiärztlichen Dienst der Hessischen Polizeischule Tel.: 0611 / 9460 196 – keine Mail !)
- Mindestgröße von 160 cm
- Höchstalter 34 Jahre am Tage der Einstellung (Ausnahmen für SaZ12).
Die deutsche Staatsbürgerschaft ist nicht erforderlich:
- für Bewerberinnen und Bewerber aus einem Mitgliedstaat der EU gelten die gleichen Voraussetzungen wie für Deutsche
Bewerberinnen und Bewerber aus anderen Ländern müssen:
- im Besitz einer gültigen Niederlassungserlaubnis sein
- mindestens 5 Jahre in Deutschland gelebt haben
- ihre Heimatsprache sprechen können
Weiterführende Informationen erhalten sie hier
Quelle: Internetangebot der Polizei Hessen (Stand: 17.11.07)