Anmeldung / Registrierung

Einstellungsvoraussetzungen bei der Polizei in Berlin

Allgemeines

Ein besonderes Interesse besteht an Bewerbern, die neben Deutsch noch über Fremdsparchenkenntnisse (insbesondere Arabisch, Chinesisch, Englisch, Französich, Italienisch, Russisch, Polnisch Serbisch, Kroatisch, Spanisch, Türkisch, Tschechisch und Vietnamesisch) verfügen.

Grundsätzliche Einstellungsvoraussetzungen

Bewerber müssen

  • Deutsche im Sinne des Art. 116 Grundgesetz oder Staatsangehöriger eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union sein (Ausnahmen möglich)
  • für die freiheitliche Demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und der Verfassung von Berlin eintreten
  • als Bewerberin mindestens 160 cm und als Bewerber mindestens 165 cm groß ist.
  • die schriftliche, sportliche und mündliche Eignungsprüfung besteht.
  • den Besitz einer Fahrerlaubnis für Personenkraftwagen nachweisen (kann während der Ausbildung nachgereicht werden)

Mittlerer Dienst

Eingestellt werden kann, wer

  • 16 bis 24 Jahre alt sein
  • mindestens den erweiterten Hauptschulabschluss oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand besitzt bzw. erwirbt. Bei einem Realschulabschluss wird in den vier Hauptfächern Deutsch, Mathematik, 1. Fremdsprache und Geschichte ein Notendurchschnitt von mindestens 3,0 vorausgesetzt, bei einem erweiterten Hauptschulabschluss beträgt der erforderliche Durchschnitt mindestens 2,7 und bei Abitur oder Fachhochschulreife mindestens 3,5. Sollten Sie Ihren Schulabschluss nicht in Deutschland erworben haben, erhalten sie auf der Internetseite der Senatsverwaltung nähere Informationen
  • nach polizeiärztlicher Untersuchung vollzugsdiensttauglich ist.
  • nach ihrer/seiner Persönlichkeit für den Polizeivollzugsdienst geeignet ist (einwandfreier Leumund, insbesondere keine Vorstrafen).

Gehobener Dienst Schutzpolizei

Eingestellt werden kann, wer

  • höchstens 31 Jahre alt ist.
  • mindestens die Fachhochschulreife oder einen entsprechenden Bildungsstand besitzt bzw. erwirbt. Es wird eine Abschlussnote von 3,0 vorausgesetzt, bei Zwischenzeugnissen wird der Notendurchschnitt aus den vier Hauptfächern Deutsch, Mathematik, 1. Fremdsprache und PW bzw. Geschichte herangezogen. Sollten Sie Ihren Schulabschluss nicht in Deutschland erworben haben, erhalten sie auf der Internetseite der Senatsverwaltung nähere Informationen
  • nach dem Ergebnis eines Eignungsauswahlverfahrens, bestehend aus einer schriftlichen, sportlichen und mündlichen Einstellungsprüfung, einer Untersuchung durch den Polizeiarzt und einer Leumundsüberprüfung, für die Verwendung in der Laufbahn des gehobenen Dienstes der Schutzpolizei geeignet ist.

Weiterführende Informationen finden sie hier

Quelle: Internetangebot der Berliner Polizei

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