Einstellungsvoraussetzungen in Baden Württemberg
Geschrieben von: Norbert Graup Dienstag, den 13. November 2007 um 21:56 Uhr
Allgemeine Voraussetzungen
- Sie dürfen nicht mit dem Gesetz in Konflikt gekommen sein
(im Sinne einer strafbaren Handlung) - Sie müssen Deutsche(r) im Sinne von Artikel 116 Grundgesetz sein
(Ausnahmen möglich) - Sie müssen für die freiheitlich demokratische Grundordnung eintreten, wie sie im Grundgesetz verankert ist.
- Mindestgröße für weibliche und männliche Bewerber: 1,60 m
- Körperliche Fitness, guter Gesundheitszustand
Mittlerer Dienst
- Mittlerer Bildungsabschluss (Realschule oder als Hauptschüler einen als gleichwertig anerkannten Abschluss) bzw. Abschlüsse höherer Schulen.
- Notendurchschnitt des Bewerbungszeugnisses: Mittlere Reife mind. 2,9 Abitur / Fachhochschulreife mind. 2,9 (jeweils eigener Berechnungsmodus)
- Alter am Tag der Einstellung: 16,5 - 30 Jahre (Ausnahmen möglich)
Hinweis: Die Fahrerlaubnisklasse B müssen Sie entweder besitzen oder bis zu einem bestimmten Ausbildungsabschnitt auf eigene Kosten bei einer privaten Fahrschule erwerben.
Gehobener Dienst
- Abitur, Fachhochschulreife oder vergleichbare Bildungsabschlüsse.
- Notendurchschnitt des Bewerbungszeugnisses: mind. 2,5 (eigener Berechnungsmodus) Deutschnote mind. "befriedigend" oder 6,5 Punkte.
- Einstellungsalter: max. 31Jahre (Ausnahmen möglich)
Hinweis: Der Besitz der Fahrerlaubnisklasse B ist Einstellungsvoraussetzung.
Nichtdeutsche Bewerber
Es gelten alle oben genannten Einstellungsvoraussetzungen, darüber hinaus werden zusätzliche Anforderungen gestellt.
Sie müssen:
- Ihre Muttersprache in Wort und Schrift beherrschen
- über eine Aufenthaltsberechtigung oder
- über eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis verfügen und
- sich seit mindestens 10 Jahren in Deutschland aufhalten
Quelle: Internetangebot der Polizei Baden Württemberg
