Einstellungsvoraussetzungen in Niedersachsen
Geschrieben von: Norbert Graup Freitag, den 16. November 2007 um 21:18 Uhr
Allgemeine Voraussetzungen für das Studium an der Polizeiakademie sind:
- das Abitur, die Fachhochschulreife oder ein als gleichwertig anerkannten Bildungsabschluss,
- die deutsche Staatsbürgerschaft oder die eines anderen EU-Mitgliedstaates oder eine Niederlassungserlaubnis bei Bürgerinnen und Bürgern aus Nicht-EU-Staaten,
- für Bewerberinnen eine Mindestgröße von 1,63 m und Bewerbern von 1,68 und eine maximale Größe von 2,00 m,
- das Einstellungsalter darf bei Studienbeginn nicht höher als 31 Jahre sein,
- es sind grundsätzlich Sprachkenntnisse in der EU-Amtssprache Englisch mit Level B1 des gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprache oder mindestens 6 Jahre Englischunterricht ab der Sekundarstufe I nachzuweisen,
- dass Sie keine Straftaten begangen haben,
- dass Sie sportlich und gesund sind,
- dass Sie den Führerschein der Klasse B zum Einstellungstermin besitzen,
- dass Sie das Jugendschwimmabzeichen in Bronze vorweisen können,
Mindeststandards für die Absolventinnen und Absolventen mit allgemeiner Hochschulreife und Fachhochschulreife in den Fächern Deutsch und Mathematik sind ausreichende Leistungen, bzw. 4 Punkte. Mindeststandards für Bewerberinnen und Bewerber mit Realschulabschluss für ein Praktikum bei der Polizei (Fachoberschule 11. Klasse) in den Fächern Deutsch und Mathematik sind befriedigende Leistungen, Note 3. Der Notendurchschnitt soll mindestens 3,3 oder besser sein. Das Sozialverhalten muss den Erwartungen entsprechen.
Mindeststandards für Bewerberinnen und Bewerber mit Realschulabschluss und Berufsausbildung für die 12. Klasse Fachoberschule in den Fächern Deutsch und Mathematik sind befriedigende Leistungen, Note 3. Der Notendurchschnitt soll mindestens 3,3 oder besser sein. Das Sozialverhalten muss den Erwartungen entsprechen. Gute Realschülerinnen und Realschüler können sich für ein Praktikum (11. Klasse Fachoberschule) bei der Polizei bewerben und nach dem Erwerb der Fachhochschulreife das Studium aufnehmen.
Weiterführende Informationen auch zum neugegründeten Bachelor Studiengang finden Sie hier
Quelle: Internetangebot der Polizei Niedersachsen (Stand: 15.11.07)
