Einstellungsvoraussetzungen in Rheinland-Pfalz
Geschrieben von: Norbert Graup Dienstag, den 01. Januar 2008 um 17:19 Uhr
Grundsätzliche Einstellungsvoraussetzungen:
Sie sind:
- im Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit im Sinne des Grundgesetzes bzw. der Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union oder soweit Sie nicht einem Mitgliedstaat der EU angehören, im Besitz eines unbefristeten Aufenthaltstitels (Niederlassungserlaubnis) in der Bundesrepublik Deutschland und beherrschen die deutsche sowie Ihre Muttersprache in Wort und Schrift,
- höchstens 31 Jahre alt (für Zeitsoldatinnen und Zeitsoldaten ab "SaZ 4" ist das Einstellungshöchstalter auf 34 Jahre festgelegt),
- im Besitz eines Meisterbriefes, der Fachhochschulreife mit Studienberechtigung oder der Allgemeinen Hochschulreife bzw. Sie stehen unmittelbar vor diesen Abschlüssen oder haben eine für den öffentlichen Dienst förderliche Berufsausbildung mit qualifiziertem Ergebnis (mindestens Notendurchschnitt 2,5) abgeschlossen und danach eine mindestens zweijährige einschlägige berufliche Tätigkeit ausgeübt,
- mindestens 1,62 m groß,
- nicht vorbestraft und
- bereit, jederzeit für die freiheitlich-demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Landes Rheinland-Pfalz einzutreten, dann steht Ihrer Bewerbung nichts mehr im Wege.
Bewerberinnen und Bewerber, die nicht über eine Fahrerlaubnis der Klasse B (früher Klasse 3) verfügen, müssen diese bis zum Einstellungstermin erwerben.
Nähere Informationen finden Sie unter www.ihre-einstellung-interessiert-uns.de
Quelle: Internetangebot der Polizei Rheinland-Pfalz (Stand: 17.11.07)
