Einstellungsvoruassetzungen bei der Bundespolizei
Geschrieben von: Norbert Graup Donnerstag, den 24. Januar 2008 um 14:32 Uhr
Die Bundespolizei stellt derzeit im mittleren und im gehobenen Dienst ein. Der direkteinstieg in den höheren Dienst ist momentan nicht möglich.
Grundlegende Voraussetzungen
- Deutsche/-r im Sinne des Art. 116 Grundgesetz (GG) oder besitzen eine andere EU -Staatsangehörigkeit.
- Eintritt für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes.
- Als Frau mindestens 163 cm (als Mann 165 cm) und höchstens 195 cm groß.
- Sie sind nach polizeiärztlichem Urteil polizeidiensttauglich.
- Sie besitzen die allgemeine Fahrerlaubnis der Klasse 3 bzw. der neuen Klasse B. Bei
- Sie sind gerichtlich nicht bestraft.
- Sie sind nach Ihren charakterlichen und geistigen Anlagen für den Polizeivollzugsdienst geeignet.
-
Besondere Voraussetzungen
Mittlerer Polizeivollzugsdienst
- Sie haben oder erwerben in Kürze den mittleren Bildungsabschluss oder einen entsprechenden Bildungsstand
- Sie haben die Hauptschule erfolgreich besucht und eine anerkannte abgeschlossene Berufsausbildung bzw. schließen diese in Kürze ab.
- Sie können sich in englischer Sprache verständigen.
- Sie sind mindestens 16 Jahre, jedoch nicht älter als 24 Jahre am Tag der Einstellung (Ausnahmen hinsichtlich des Höchstalters sind möglich).
Gehobener Polizeivollzugsdienst
- Sie haben oder erwerben in Kürze die allgemeine Hochschulreife oder die Fachhochschulreife mit Studienberechtigung.
- Sie sind nicht älter als 31 Jahre am Tag der Einstellung.
- Sie können in englischer Sprache kommunizieren und verfügen nach Möglichkeit über Grundkenntnisse in einer weiteren Fremdsprache.
Weiterführende Informationen erhalten Sie hier
Quelle: Internetangebot der Bundespolizei
