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Waffenrecht

Messer

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Messer

Beitragvon MarvinF. » 13. Apr 2010 18:32

Hallo.

Ich bin 16 Jahre alt und möchte mir ein Messer kaufen.
Meine Fragen lauten: Darf ich mir überhaupt ein Messer kaufen? Was darf ich mir für Messer kaufen bzw. welche Messer darf ich nicht kaufen? Ab was für einer Klingenlänge darf man in der Öffentlichkeit nicht mehr rumlaufen? Gibt da Außnahmen? z.b.: Bei annerkannten Tätigkeiten usw.?

Ich bedanke mich schonmal im vorraus.
MarvinF.
 
Beiträge: 1
Registriert: 13. Apr 2010 18:26

Re: Messer

Beitragvon bonerocker » 20. Apr 2010 13:56

hi marvin,
- messer die du dir nicht kaufen darfst, sind verbotene messer (z.b. butterflymesser), - messer die als waffen gelten dürfen erst ab einen alter von 18 jahren erworben werden (stichwaffen wie z.b. die meisten stiefeldolche)
- messer die du dir kaufen darfst sind messer die nicht verboten sind oder als waffe eingestuft sind. solche messer sind z.b. ganz normale schweizer taschenmesser.

feststehende messer mit einer klingenlänge ab 12 cm dürfen in der öffentlichkeit nicht getragen werden. ausnahme die bei begründeten bedarf für bestimmte tätigkeiten (z.b. der metzger mit seinem messern auf den weg zur arbeit.
das gilt auch für einhandmesser.
bonerocker
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