Promille Grenzwerte und die Folgen
Geschrieben von: Norbert Graup Dienstag, den 20. November 2007 um 00:12 Uhr
Alkoholgehalt im Blut bis 0,5 Promille für Fahranfänger oder Fahranfängerinnen
- in der Probezeit nach § 2a StVG
- vor Vollendung des 21. Lebensjahres
- Geldbuße, wenn keine Anzeichen von Fahrunsicherheit vorliegen (§ 24c Abs. 1 StVG) 2 Punkte, 125 Euro Geldbuße
Alkoholgehalt im Blut ab 0,3 (bis unter 0,5) Promille:
- nicht strafbar, wenn keine Anzeichen von Fahrunsicherheit vorliegt
- strafbar, wenn Anzeichen von Fahrunsicherheit vorliegen:
- Geld- oder Freiheitsstrafe (bis zu 5 Jahre)
- Führerscheinentzug (Sperrfrist 6 Monate bis 5 Jahre oder auf Dauer)
- strafbar, wenn es zu einem Verkehrsunfall kommt:
- Geld- oder Freiheitsstrafe (bis zu 5 Jahre)
- Führerscheinentzug (Sperrfrist 6 Monate bis 5 Jahre oder auf Dauer)
Alkoholgehalt im Blut ab 0,5 Promille auch für Fahranfänger oder Fahranfängerinnen - in der Probezeit nach § 2a StVG - vor Vollendung des 21. Lebensjahres:
- Geldbuße und Fahrverbot, wenn keine Anzeichen von Fahrunsicherheit vorliegen (§ 24a Abs. 1 StVG)
2. Zweitverstoß: 4 Punkte, 1000 Euro Geldbuße, 3 Monate Fahrverbot
3. Weiterer Verstoß: 4 Punkte, 1500 Euro Geldbuße, 3 Monate Fahrverbot
- strafbar, wenn Anzeichen von Fahrunsicherheit vorliegen:
- Geld- oder Freiheitsstrafe (bis zu 5 Jahre)
- Führerscheinentzug (Sperrfrist 6 Monate bis 5 Jahre oder auf Dauer)
- strafbar, wenn es zu einem Verkehrsunfall kommt:
- Geld- oder Freiheitsstrafe (bis zu 5 Jahre)
- Führerscheinentzug (Sperrfrist 6 Monate bis 5 Jahre oder auf Dauer),
- Schadenersatz, Schmerzensgeld und eventuell Rente an Unfallopfer
Alkoholgehalt im Blut ab 1,1 Promille:
- strafbar, wenn keine oder Anzeichen von Fahrunsicherheit vorliegen:
- Geld- oder Freiheitsstrafe (bis zu 5 Jahre)
- Führerscheinentzug (Sperrfrist 6 Monate bis 5 Jahre oder auf Dauer)
- strafbar, wenn es zu einem Verkehrsunfall kommt:
- Geld- oder Freiheitsstrafe (bis zu 5 Jahre)
- Führerscheinentzug (Sperrfrist 6 Monate bis 5 Jahre oder auf Dauer)
- Schadenersatz; Schmerzensgeld und eventuell Rente an Unfallopfer
